Angler werden in Berlin

Wer in Berlin angeln will, braucht einen Fischereischein. Dieses Dokument ist zu vergleichen mit dem Führerschein. Er berechtigt einen zur Benutzung.

Jugendliche, also Personen ab einem Alter von 12 Jahren, brauchen einen Jugendfischereischein, um Angelkarten erwerben zu dürfen. Um diesen zu bekommen, muss man lediglich einen Antrag bei der Unteren Fischereibehörde in Berlin stellen (Download-Link bei der Senatsverwaltung: Antrag auf Fischereischein) und diesen zusammen mit einem Passbild einreichen. Nach wenigen Minuten Bearbeitungszeit und der Zahlung von 14 Euro (inkl. Fischereiabgabemarke) kann der Jugendliche das Fischereiamt wieder verlassen und ist dem Ziel der Angelei schon einen Schritt näher gerückt. Da an den Erwerb eines Jugendfischereischeins keinerlei weitere Verpflichtungen wie beispielsweise eine Prüfung geknüpft sind, darf man als Inhaber dieses Scheins nur das Friedfischangeln betreiben. Weitere wichtige Infos: siehe unten.

Der Fischereischein (A)

Jugendliche ab 4 Jahren, die neben dem Friedfischangeln auch der Raubfischangelei nachgehen wollen, sowie Erwachsene benötigen einen Fischereischein. Genau gesagt ist das im Normalfall der Fischereischein A (A = Angler). Der Vollständigkeit sei nur kurz erwähnt, dass es auch den Fischereischein B (B = Berufsfischer) gibt.

Fischereischein Berlin
Fischereischein Berlin

Um den Fischereischein A zu erwerben, muss man in Berlin nachweisen, d Vorbereitungslehrgang teilgenommen und abschließend eine Anglerprüfung abgelegt hat.

Der Unterricht umfasst 6 Themengebiete:

  • Gewässerkunde
  • Natur- und Tierschutz
  • Rechtskunde
  • Gerätekunde
  • Fischkunde
  • Die Anglerprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test, in dem man zu jedem der 6 Themengebiete 10 Fragen beantworten muss. Dabei muss aus jeweils 3 Antworten pro Frage die richtige Antwort angekreuzt werden.

Durchgeführt werden die Lehrgänge und Prüfungen von den beiden Berliner Anglerverbänden, die jeweils fast monatlich Lehrgänge und Prüfungen anbieten.

Die aktuellen Termine sind unter folgenden Adressen zu finden:

VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.

Landesanglerverband Berlin

Nach bestandener Anglerprüfung bekommt man ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, welches gegenüber der Behörde belegt, erfolgreich am Anglerprüfungslehrgang und der abschließenden Prüfung teilgenommen zu haben. Jetzt benötigen man genau wie der Jugendliche nur noch den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins (Link siehe oben) ein Passbild und 27 Euro für den Fischereischein mit 5 Jahren Gültigkeit. Dann ab zum Fischereiamt, und innerhalb von 10 bis 20 Minuten ist der Fischereischein in der Regel fertig ausgestellt.

mein-biss.de-TIPP: Möglichst nicht in der Zeit von Anfang April bis Mitte Mai Fischereiamt gehen, da am 1. Mai die Raubfischsaison in Berlin beginnt und in diesem Zeitraum der Ansturm beim Fischereiamt oft sehr groß ist. Wartezeiten von 60 bis 90 Minuten können dann schon mal vorkommen.

Die „Angelsteuer“ – oder korrekt: Fischereiabgabe

Der Berliner Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabemarke für das entsprechende Kalenderjahr eingeklebt ist. Diese Marke ist der Nachweis, dass man die Fischereiabgabe entrichtet hat. Sie ist direkt beim Fischereiamt sowie in vielen Angelläden zu bekommen und kostet zurzeit 21 Euro pro Kalenderjahr.

Doch wofür ist diese Abgabe gedacht?

Viele Angler sehen die Fischereiabgabe zu Unrecht als Abzocke an und schielen wehmütig nach Brandenburg, wo diese Abgabe wesentlich geringer ausfällt. Doch wenn man einmal hinterfragt, wofür das Geld verwendet wird, merkt man, dass diese indirekt auch den Anglern wieder zugute kommt. So werden Forschungsarbeiten zur Erfassung der Fischbestände in den Gewässern finanziert, sowie Fischbesatz- und Gewässerinstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Also alles Punkte, von denen am Ende auch die Angler wieder etwas haben.

Jetzt fehlt nur noch die Angelkarte

Mit dem gültigen Fischereischein besitzt man nun die generelle Berechtigung, angeln zu dürfen. Vergliechen mit dem Führerschein ließe sich sagen: Man darf jetzt Auto fahren, hat aber noch keine Fahrzeugpapiere. Den Fahrzeugpapieren ist beim Angeln die Angelkarte – oder im Beamtendeutsch der Fischereierlaubnisvertrag – gleichzustellen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der beschreibt, zu welchen Bedingungen wo geangelt werden darf. Zu diesen Bedingungen zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Gewässer(-strecke), für die die Angelkarte gültig ist
  • Zeitraum, für die die Angelkarte gültig ist (meist eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang)
  • Angaben zu Anzahl der erlaubten Ruten (meist zwei Handangeln oder eine Spinnangel oder eine Flugangel)
  • Erlaubte Angeltechniken (z.B. Beschränkung auf das Angeln mit Friedfischruten)
  • Angaben, ob das Angeln vom Boot aus erlaubt ist
  • Weitere, zu beachtende gesetzliche Bestimmungen
  • evtl. wichtige Schonzeiten/Mindestmaße

Man sollte sich stets vor Augen halten, dass es sich bei einer Angelkarte um einen Vertrag handelt. Und Verträge liest man, bevor man sie unterschreibt. Also gilt, vor Erwerb immer erst die Angelkarte durchlesen, um rechtzeitig auf Neuerungen in den Bedingungen aufmerksam zu werden.

Angelkarten gibt es meist als Tages-, Monats- und Jahresangelkarten. In den meisten Fällen ist dabei nur die Gültigkeitsdauer verschieden.

mein-biss -TIPP: Bei Jahresangelkarten immer beachten bzw. nachfragen, ob die Karte für das Kalenderjahr (z.B. Angelkarte Oberhavel, Tegeler See) oder für 365 Tage ab Ausstellungstag gilt (z.B. Angelkarte Unterhavel).

Wichtiges für Jungangler mit Jugendfischereischein

Jugendliche, die im Besitz eines Jugendfischereischeins sind, müssen neben dem Besitz von Jugendfischereischein und Angelkarte noch zwei weitere Punkte erfüllen:

  • Sie müssen Mitglied in einem Anglerverein sein.
  • Sie müssen einen schriftlichen Nachweis eines Fischereischeininhabers haben, dass sie in den ordnungsgemäßen Umgang mit Fisch und Angelgerät eingewiesen wurden.

Dabei hat sich der Gesetzgeber Folgendes gedacht: Mit dem ersten Punkt will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Jugendliche eine Anlaufstelle hat, wo er Fragen zur Angelei stellen kann und im Optimalfall in einer Jugendgruppe unter Anweisung das Angeln richtig erlernen kann. Der zweite Punkt ist wichtig, da der Jugendliche selbstständig, das heißt ohne einen erfahrenen Angler in der Nähe, angeln darf. Daher muss er selbstständig einen Fisch sach- und tierschutzgerecht betäuben und töten sowie mit dem Angelgerät umgehen können, damit das Tier so wenig Schmerzen wie möglich erleidet. Der schriftliche Nachweis über diese Unterweisung muss Name und Fischereischeinnummer des Einweisenden enthalten, da dieser mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er es dem Jugendlichen verständlich vermittelt hat.

Endlich Angler…

So, nun ist der für Berlin geltende bürokratische Teil geschafft, es kann sich der eigentlichen Angelei gewidmet werden. Wichtig dabei: Immer Fischereischein und Angelkarte am Gewässer mitführen. Das Prüfungszeugnis hingegen sollte zuhause sicher verwahrt werden und wird nur benötigt, wenn man seine Angelpapiere verloren hat und eine Neuausstellung des Fischereischeins benötigt.

Die ganze Bürokratie hier nun kurz zusammengefasst:

Jugendliche Angler ab 14 Jahre:

1. Mit einem Passbild, dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins und 14 Euro zum Fischereiamt gehen und den Jugendfischereischein inkl. Fischereiabgabemarke beantragen.

2. Einen Anglerverein suchen (möglichst nicht weit weg von zuhause) und dort Mitglied werden.

3. Einen erfahrenen Angler, der einen gültigen Fischereischein hat, bitten, eine Einweisung in den richtigen Umgang mit Fisch und Angelgerät zu geben und dieses schriftlich bestätigen lassen.

4. Eine Angelkarte für das Gewässer kaufen, in dem geangelt werden soll.

5. Angeln gehen! „Petri Heil“

Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene

1. Bei einem der beiden Anglerverbände den Anglerprüfungslehrgang besuchen und die Anglerprüfung ablegen (Anmeldung erforderlich)

2. Mit dem Prüfungszeugnis, einem Passbild, dem Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins und 48 Euro zum Fischereiamt gehen und den Fischereischein (inkl. Fischereiabgabemarke) beantragen.

3. Angelkarte für das gewünschte Gewässer kaufen.

4. Angeln gehen!

„Petri Heil“ wünscht dir das Team, das dir diese Infos zur Verfügung stellte und das du bei allen weiteren Fragen kontaktieren kannst: www.ziel-fisch.de

Oder ihr wendet Euch an direkt an die Behörde: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/fischerei/angelfischen/de/fischereischein.shtml

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